Ihre Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei in Krefeld.
Herzlich willkommen auf der Internetseite von Hahlen & Hahlen.
Herzlich willkommen auf der Internetseite von Hahlen & Hahlen.
Die Kanzlei wurde 1972 von Herrn Rechtsanwalt Hans Hahlen gegründet und besteht heute als Sozietät aus den Rechtsanwälten Hans-Gerd Hahlen, Ronald Schäfer und Markus Kreuzkamp.
Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und auch Fachanwalt für Familienrecht. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind zugleich Mediator.
Neben Privatpersonen mit ihren beruflichen und familiären Interessen werden insbesondere mittelständische Unternehmen und Freiberufler verschiedener Branchen auf folgenden Gebieten vertreten:
In unserer Kanzlei wird bei der Mandatsbetreuung großer Wert auf engen Kontakt zur Mandantschaft gelegt, so dass die Bedürfnisse der Mandantschaft konsequent, zeitnah und optimiert erledigt und umgesetzt werden.
Uns ist es sehr wichtig, unsere Mandanten fachlich kompetent unter Berücksichtigung ihrer individuellen und wirtschaftlichen Interessen zu beraten und zu begleiten. Unsere Mandanten sollen in jeder Hinsicht und zu jedem Zeitpunkt auf höchstem juristischem Niveau beraten werden. Der beste Vertrauensbeweis besteht für unsere Kanzlei darin, dass die Mandanten uns immer wieder ihre rechtlichen Probleme und Fragestellungen anvertrauen.
Um Ihnen einen umfassenden rechtlichen Service bieten zu können, bilden wir uns regelmäßig fort. Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen wird seit Jahren mit dem Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer ausgezeichnet. Zusätzlich kooperiert unsere Kanzlei bei Bedarf seit vielen Jahren mit Steuerberatern sowie mit Korrespondenzanwälten.
Wir freuen uns, Sie in der Kanzlei Hahlen & Hahlen begrüßen zu dürfen.
Unser Team – Kompetenz + Erfahrung für Sie!
Unser Team mit (im) Überblick
Unsere Erfolgsquote beruht auf einem starken Team und Kompetenz.
Für eine erste Orientierung führen wir hier die von uns betreuten Rechtsgebiete auf.
In Verbindung mit den Fachanwaltschaften und Tätigkeitsschwerpunkten der einzelnen Rechtsanwälte finden Sie so Ihren geeigneten Ansprechpartner in unserer Kanzlei. Durch kontinuierliche Fortbildungen der einzelnen Rechtsanwälte nicht nur in ihren eigenen Schwerpunkten sind sie in der Lage, Sie in aufgeführten Rechtsgebieten zu beraten und zu vertreten.
Wenn Sie ein rechtliches Problem haben und es nicht genau in eines der aufgeführten Rechtsgebiete einordnen können, rufen Sie uns doch einfach kurz an oder schreiben eine E-Mail – wir sind Ihnen gerne behilflich.
Arbeitsrecht
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts ist es wichtig, frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten. Das Arbeitsrecht steckt voller Fristen, die beachtet werden müssen, damit bestehende Ansprüche nicht verfallen.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten qualifiziert und umfassend im gesamten Individualarbeitsrecht. Dabei berücksichtigen wir auch die angrenzenden Rechtsgebiete, wie zum Beispiel das Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Neben der rechtlichen Beratung stehen uns im Bedarfsfall aufgrund unserer Kooperationen erfahrene Steuerberater zur Seite.
Zu unseren Mandanten zählen kleinere und mittelständische Unternehmen, Vorstände und Geschäftsführer sowie leitende Angestellte, aber auch kaufmännische und gewerbliche Arbeitnehmer.
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten und vertreten Sie Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen sowie Herr Rechtsanwalt Ronald Schäfer außergerichtlich und vor Gericht in allen Fragen des Arbeitsrechts und damit zusammenhängenden Problemen, u.a.
Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren
Im Rahmen von Bußgeld- und Strafverfahren kommt es hauptsächlich zu Fällen, welche die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, die Unterschreitung des Mindestabstandes, die fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfällen, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und das Nichtbeachten von Haltesignalen (Ampeln) zum Gegenstand haben.
Verstöße führen in der Regel zu einem Bußgeldbescheid oder sogar zu einem Strafverfahren und der Ahndung mit einem Bußgeld, einer Geldstrafe, der Eintragung von 1-3 Punkten im Verkehrszentralregister, einem Fahrverbot von ein bis drei Monaten, der Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Konsequenz, dass diese nach Ablauf einer Sperrfrist (von meistens 6 Monaten bis hin zu einem Jahr) neu beantragt werden muss. Ferner schließt sich einem scheinbar harmlosen Bußgeldverfahren oft ein Verwaltungsverfahren der Straßenverkehrsbehörde an und werden die nachteiligen Folgen des Bußgeldverfahrens erst dort deutlich; dann ist es aber sehr oft zu spät.
Bei rechtzeitiger Einschaltung eines Rechtsanwaltes können diese Konsequenzen häufig vermieden oder erheblich abgemildert werden. Selbst beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort werden häufig die erheblichen Konsequenzen unterschätzt, da hier die Eintragung von 3 Punkten, eine erhebliche Geldstrafe, der Verlust des Versicherungsschutzes und eine damit einhergehende Regressforderung der eigenen Haftpflichtversicherung hinsichtlich des verursachten Sachschadens bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.
Auf dem Gebiet des Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahrens beraten und vertreten Sie Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen sowie Herr Rechtsanwalt Ronald Schäfer.
Erbrecht
Wir unterstützen, beraten und gestalten bereits vor dem Erbfall (z.B. Testamente, Erbverträge, sog. vorweggenommene Erbfolge, Unternehmensnachfolge, Altersabsicherung, Enterbung und/oder Pflichtteilsentziehung etc.), um den Erblasser bei der Verwirklichung seiner Ziele und Motive zu unterstützen und um Meinungsverschiedenheiten oder gar kostenintensive und langjährige Auseinandersetzungen zwischen den Erben – sowie steuerliche Belastungen der Erben – möglichst zu vermeiden.
Aber auch nach dem Erbfall stehen wir Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern bei der Prüfung, Verhandlungen mit Miterben und auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Erbfall zur Verfügung, verhandeln und gestalten Auseinandersetzungsvereinbarungen, beraten selbstverständlich aber auch im Zusammenhang mit Haftungsfragen und -risiken, insbesondere auch bei überschuldeten Nachlässen.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im gerichtlichen Verfahren, sei es zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder zur Abwehr unberechtigter Forderungen.
Auf dem Gebiet des Erbrechts beraten und vertreten Sie Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen sowie Herr Rechtsanwalt Markus Kreuzkamp.
Familienrecht-, Unterhalts- und Scheidungsrecht
Das Ehe- und Familienrecht umfasst insbesondere die Rechte, Pflichten und vermögensrechtlichen Regelungen unter Eheleuten sowie zwischen Eltern und Kindern.
Eine anwaltliche Beratung ist insbesondere dann unerlässlich, wenn sich Ehepartner trennen oder die Scheidung beantragen. Wir stehen unserer Mandantschaft im Konfliktfall sowohl für die Vertretung ihrer Interessen im Rechtsstreit als auch für den Versuch, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, wie etwa einer Meditation, zur Seite. Hier besteht allerdings die Besonderheit, dass wir im Fall einer durchgeführten Mediation keine rechtliche Vertretung mehr übernehmen können.
Aber auch unabhängig von der Ehe entstehen Ansprüche, Pflichten und Fragen. Die Ehe ohne Trauschein schließt den Wunsch nach gemeinsamen Regelungen oder das Entstehen von rechtlichen Konflikten nicht aus. Gleiches gilt natürlich auch im Kindschaftsrecht, beim Kindesunterhalt und dem Sorge- und Umgangsrecht.
Insbesondere im Familienrecht ist die persönliche Lebensplanung und -gestaltung sehr stark betroffen. Anwaltliche Beratung und Vertretung setzt nach unserer Überzeugung daher Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Situation der Mandantschaft voraus.
Auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts bietet Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung u.a. in folgenden Bereichen:
Inkassorecht und Forderungseinzug
Wenn Ihr Vertragspartner nicht zahlt und Ihre Liquidität dadurch strapaziert wird, setzen wir Ihre Forderung für Sie durch. Lassen Sie sich im Hinblick auf Ihr Forderungsmanagement professionell unterstützen.
Auf dem Gebiet des Inkassorechts bietet Herr Rechtsanwalt Ronald Schäfer Beratung, Begleitung und gerichtliche Vertretung an.
Miet- und Pachtrecht, Gewerberaummietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht
Das Mietrecht betrifft sämtliche Verträge und Vereinbarungen, die eine Überlassung von Sachen auf Zeit gegen ein Entgelt betreffen. Dazu zählt auch die Pacht, die einem Pächter neben dem Gebrauch der Sache auch die Erwirtschaftung von Erträgen gestattet.
Einen hohen Stellenwert auf diesem Rechtsgebiet nehmen dabei die Wohnraummiete sowie die Gewerberaummiete bzw. Gewerberaumpacht ein.
Wir beraten und vertreten Hausverwaltungen, größere Vermietungsgesellschaften, aber auch Vermieter von Einzelobjekten, Wohnungen und Gewerbebetrieben oder Geschäftslokalen sowie gewerbliche und private Mieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, gerichtlich wie außergerichtlich.
Auf diesen Gebieten beraten Sie neben dem gewerblichen und privaten Miet- und Pachtrecht auch im Immobilien-, Makler- und Nachbarrecht Herr Rechtsanwalt Ronald Schäfer sowie Herr Rechtsanwalt Markus Kreuzkamp.
Reiserecht
Wir beraten und vertreten Sie sowohl bei Pauschal- als auch bei Individualreisen. Wir setzen z.B. Ihre Rechte bei Reisemängeln und im Hinblick auf Schadenersatzansprüche durch.
Des Weiteren vertreten wir Sie bei möglichen Entschädigungsansprüchen gem. der Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) gegenüber einer Fluggesellschaft, z.B. wegen Verspätung oder Annullierung eines Fluges.
Auf dem Gebiet in allen Bereichen des Reiserechts berät Sie Herr Rechtsanwalt Ronald Schäfer
Strafrecht
Werden Sie wegen einer Straftat beschuldigt, empfiehlt es sich vor der Einschaltung eines Rechtsanwaltes zunächst keine über die Pflichtangaben (Personalien) hinausgehenden Angaben bei der Polizei zu machen.
Die Polizei ermittelt zwar grundsätzlich nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände, jedoch steht in der Praxis regelmäßig die Ermittlung belastender Umstände im Vordergrund. Deshalb ist es ratsam, dass Sie vorerst von dem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Aufgrund dieses Aussageverweigerungsrechts sind Sie weder verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen noch einer entsprechenden Vorladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung Folge zu leisten. Die Entscheidung, ob, inwieweit und in welchem Verfahrensstadium Angaben zur Sache gemacht werden sollen, sollte erst nach Kenntnis des Akteninhaltes erfolgen. Die Akteneinsicht erhalten Sie ausschließlich über den Anwalt.
Wie im Allgemeinen empfiehlt sich auch im Strafrecht die möglichst frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts, da bereits vor Durchführung des sog. Hauptverfahrens diverse Möglichkeiten bestehen eine Einstellung zu erreichen, und zwar bereits im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft oder im Zwischenverfahren zwischen Anklageerhebung und Hauptverfahrenseröffnung.
Auf dem Gebiet des Strafrechts beraten und vertreten Sie Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen sowie Herr Rechtsanwalt Ronald Schäfer insbesondere
Verkehrsrecht
Geschädigte eines Unfalls können von dem Unfallverursacher und dessen Versicherung verlangen, dass diese ihnen alle Schäden ersetzen, welche durch den Unfall entstanden sind. Das sind häufig nicht nur die Schäden an dem Pkw, Lkw oder Fahrrad selbst oder das Schmerzensgeld aufgrund eines eventuellen Personenschadens, sondern auch diverse andere Schadenersatzpositionen, die stets einer einzelfallbezogenen Prüfung unterzogen werden sollten.
Unser oberstes Ziel ist es, die vollständige Regulierung schnellstmöglich zu erreichen. Dabei ist es elementar, die Ansprüche schnellstmöglich und vor allem in der richtigen rechtlichen Form bei der regulierenden Versicherung anzumelden und nachzuweisen, da die Versicherung erst in der Regel danach Zahlungen vornehmen wird.
Folgende, nicht abschließend aufgezählte Schadenpositionen sind regelmäßig Gegenstand der Regulierung eines Unfallereignisses:
Abschleppkosten, Kosten für An- und Abmeldung des Pkws, Entsorgungskosten, Ersatz vermehrter Bedürfnisse, Ersatzteilaufschläge (UPE), Heilbehandlungskosten, merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Reparaturkosten (tatsächliche oder fiktive Abrechnung), Restwert, Rückstufungsschaden in der Versicherung, Sachverständigenkosten, Schmerzensgeld, Standkosten des Pkw, Ummeldekosten, Verbringungskosten des Pkws und Wiederbeschaffungsaufwand etc..
Streit über diese Positionen besteht nicht unbedingt bereits am Unfallort, sondern in der Regel erst sehr viel später im Rahmen der Korrespondenz mit der regulierenden Versicherung, obwohl der Unfallgegner und vielleicht auch die Versicherung bereits telefonisch oder schriftlich angekündigt haben, alle Schäden aus dem Unfall ersetzen zu wollen. Diese Ankündigung bewahrt nicht davor, dass die regulierende Versicherung später sagt, eine Schadensersatzposition bestehe gar nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe und sei deshalb auch nicht zu ersetzen. Dem treten wir durch eine professionelle Geltendmachung der Schäden außergerichtlich wie auch gerichtlich entgegen.
Auf dem Gebiet des Verkehrsrecht beraten und vertreten Sie Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen sowie Herr Rechtsanwalt Ronald Schäfer.
Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht
Vertragsschlüsse und vertragliche Gestaltungen sind Gegenstand für die meisten Unternehmer und Verbraucher bei den Geschäften des täglichen Lebens. Kaufverträge, Dienstleistungsverträge, Werkverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge, Geldanlagengeschäfte, Darlehensverträge, Versicherungsverträge sind Beispiele für die Art der Vereinbarungen zwischen zwei und mehreren Vertragsparteien.
Wir bieten an, Ihren Vertrag nach Ihren Bedürfnissen individuell auszugestalten, dafür zu sorgen, dass er insgesamt wirksam ist und alle möglicherweise auftretenden Probleme berücksichtigt werden. Ferner übernehmen wir rechtsgebietsübergreifend die Überprüfung und anschließende Gestaltung bestehender Verträge, Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Satzungen etc..
Auch in allen anderen vorstehend nicht ausdrücklich genannten zivilrechtlichen Angelegenheiten vertreten wir Sie gerne energisch, effizient und kompetent.
Auf dem Gebiet des Vertragsrechts beraten und vertreten Sie Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Hahlen, Herr Rechtsanwalt Markus Kreuzkamp sowie Herr Rechtsanwalt Ronald Schäfer.
Die nachfolgenden Formulare sowie die Düsseldorfer Tabelle können Sie herunterladen und ausdrucken.
Hinweise:
Ihre Fragen können Sie uns sehr gerne für eine Kontaktaufnahme per E-Mail senden oder Sie kontaktieren uns telefonisch.